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Baugrundstücke
Baugrundstücke:
Die Gemeinde Steingaden im schönen oberbayerischen Pfaffenwinkel verkauft Baugrundstücke (ca. 550 bis 650 m²) in herrlicher Ortsrandlage.
Baugebiet „Hopfenfeld“ Bauzeile entlang des Lärmschutzwalls:
Einheimische Bewerber (Ratenzahlung) pro m² | 79,48 € | Einheimische Bewerber (Sofortzahler) pro m² | 75,64 € | Bewerber aus Nachbargemeinden (Ratenzahlung) pro m² | 103,41 € | Bewerber aus Nachbargemeinden (Sofortzahler) pro m² | 100,00 € | Nichteinheimische Bewerber (Ratenzahlung) pro m² | 135,72 € | vorstehende Bauplatzpreise zzgl. Erschließungsbeitrag pro m² | 26,59 € |

Baugebiet „Hopfenfeld“ Baugrundstücke südlich der Bürgermeister-Weeber-Straße und an der Abt-Gilbert-Michl-Straße und Abt-Marianus-Mayr-Straße : Einheimische Bewerber (Ratenzahlung) pro m² | 89,48 € | Einheimische Bewerber (Sofortzahler) pro m² | 85,64 € | Bewerber aus Nachbargemeinden (Ratenzahlung) pro m² | 113,41 € | Bewerber aus Nachbargemeinden (Sofortzahler) pro m² | 110,00 € | Nichteinheimische Bewerber (Ratenzahlung) pro m² | 145,72 € | vorstehende Bauplatzpreise zzgl. Erschließungsbeitrag pro m² | 26,59 € |
Die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage und Entwässerungsanlage der Gemeinde Steingaden werden sowohl im Hopfenfeld nach den geltenden Beitrags- und Gebührensatzungen abgerechnet.
Der Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage beträgt derzeit 1,16 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 7,57 € je Quadratmeter Geschossfläche zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich zum Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung wird ein vorläufiger Verbesserungsbeitrag für die Herstellung des Trinkwasserhochbehälters erhoben.
Der Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsanlage beträgt 1,22 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 18,62 € je Quadratmeter Geschossfläche.
Für unbebaute Grundstücke wird vorerst eine fiktive Geschossfläche von 25 % der Grundstücksfläche berechnet. Die Endabrechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt dann nach erfolgter Bebauung des jeweiligen Grundstücks.
Beim Verkauf fallen auch anteilige Vermessungskosten und z.T. vorfinanzierte Kosten für Grundstücksanschlüsse (Wasserleitung und Kanalisation) an. Wir bitten Sie, diese Kosten im Einzelfall (bei einem konkreten Kaufinteresse) bei der Gemeinde zu erfragen.
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