Bücherei im Fohlenhof Steingaden
Vertrag über die Trägerschaft

Das demokratische Recht aller Bürger auf Information und Bildung schließt den Zugang zu Literatur und verwandten Medien ein. Um ein möglichst bürgernahes und ortsfestes Angebot für die Gemeinde Steingaden zu verwirklichen, wird zwischen dieser, vertreten durch Herrn Bürgermeister Xaver Wörle, und der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist, vertreten durch Herrn Pfarrer Günther Bäurle, folgender Büchereivertrag geschlossen.


§1
Die Gemeinde Steingaden und die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist beschließen, die Bücherei im Fohlenhof als Gemeindebücherei gemeinsam zu führen. Zweck und Ziel dieser Bücherei ist es, allen Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Konfession, Staatsangehörigkeit oder Parteizugehörigkeit durch gemeinnützigen Verleih Bücher und andere Medien zur Unterhaltung, Information und Bildung zugänglich zu machen. Die Bücherei im Fohlenhof schenkt der Pflege der Kinder- und Jugendbuchabteilung und der Zusammenarbeit mit der Volksschule große Beachtung.

§2
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele werden die Gemeinde und die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist in Zusammenarbeit mit dem St. Michaelsbund die erforderlichen Maßnahmen planen und durchführen.
Die katholische Pfarrkirchenstiftung stellt 37,7 qm Raum und 64,1 qm Vorraum zur Verfügung.
Zu den Einrichtungskosten vermittelt der St. Michaelsbund staatliche Zuschüsse nach den jeweils maßgeblichen Richtlinien.
Die Unterhaltskosten (Kosten für Heizung, Strom, Telefon, EDV und Internetanschluss) für die Bücherei tragen die politische und kirchliche Gemeinde gemeinsam (Verrechnungsschlüssel siehe Anlage 1).

§3
Einrichtung und Medienbestand sind gemeinsames Eigentum der Gemeinde und der katholischen Pfarrkirchenstiftung.

§4
Die Gemeindebücherei wird paritätisch und kollegial von der Gemeinde und der Kirchenverwaltung geleitet. Dazu wird jeweils eine Person von den Vertragspartnern bestimmt. Diese beiden bilden die Büchereileitung. Sie können fallweise Berater beiziehen. Fachkräfte des St. Michaelsbundes können an den Besprechungen teilnehmen.
Aufgaben der Büchereileitung sind vor allem:
- die allgemeine Verantwortung für den Büchereibetrieb
- die Beschlussfassung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel für Personal, Buchbeschaffung, Sachbedarf usw.,
- das Festlegen der Benutzungsordnung (Öffnungszeiten, Verwaltungsgebühren usw.)
- die Koordination des ehrenamtlichen Büchereiteams
- das Bemühen um weitere finanzielle Mittel
In Fragen der finanziellen Ausstattung der Bücherei und in allen weiterreichenden Sachfragen sind Beschlüsse der zuständigen Gremien von Gemeinde und Pfarrkirchenstiftung einzuholen.

§5
Die Büchereileitung koordiniert und delegiert die Aufgaben innerhalb des Büchereiteams wie z. B.
• Medieneinkauf
• Ausleihbetrieb
• EDV-Pflege
• Finanzen
• Statistik
• Öffentlichkeitsarbeit
• Zusammenarbeit mit der Volksschule
Pfarrkirchenstiftung und Gemeinde bemühen sich um ehrenamtliche Mitarbeiter.

§6
Die Bücherei im Fohlenhof ist aufgrund dieses Vertrages dem St. Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V. angeschlossen und wird fachlich von ihm betreut. Als Fachverband berät er beim Ausbau des Buchbestandes und in allen anderen Fachfragen. Er vermittelt die öffentlichen Zuschüsse und weist die Leistungen der Bücherei im Fohlenhof in seiner Statistik aus.

§7
Die Zusammenarbeit der Bücherei im Fohlenhof mit anderen Büchereien und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, besonders aber mit der Kreisarbeitsgemeinschaft (KRG) der vom St. Michaelsbund betreuten Büchereien im Landkreis liegt im Sinne dieses Vertrages.

§8
Die Buchbeschaffung für die Bücherei im Fohlenhof erfolgt unter Beachtung der allgemein anerkannten Erfordernisse einer öffentlichen Bücherei. Ausgeschlossen von der Einstellung bleiben nur solche Bücher, die die Grundlagen des demokratischen Zusammenlebens bekämpfen, Rassen- und Minderheitenhass verbreiten oder die gemeinsamen Grundsätze der christlichen Bekenntnisse verächtlich machen. Bücher, die sich nicht im Bestand der Bücherei im Fohlenhof befinden, werden im Rahmen der geltenden Richtlinien durch den Bayerischen Leihverkehr vermittelt.

§9
Die beiden Vertragspartner verpflichten sich die zur ständigen Ergänzung und zum weiteren Ausbau der Gemeindebücherei notwendigen Mittel aufzubringen (dabei wird von einem jährlichen Mittelbedarf von 2.500 bis 3.000 € ausgegangen). Zu den jährlich erforderlichen Barleistungen der Gemeinde und der Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist je zur Hälfte vermittelt der St. Michaelsbund einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln nach den jeweils maßgeblichen Richtlinien. Die Büchereileitung stellt jährlich einen Zuschussantrag an die Bürgerstiftung Steingaden. Die Pfarrkirchenstiftung bemüht sich fallweise um Diözesanmittel. Soweit Aufgaben anfallen, die über die Festlegungen dieses Vertrages hinausgehen, ist die entsprechende Leistungsaufteilung zwischen der Gemeinde und der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist jeweils neu festzulegen und gesondert zu regeln.

§ 10
Die Buchausleihe erfolgt grundsätzlich kostenlos. Über die Erhebung einer Verwaltungsgebühr und deren Höhe entscheidet die Büchereileitung in Übereinstimmung mit den Trägern.
 
§ 11
Die Vertragspartner der Bücherei im Fohlenhof erhalten jährlich eine ausführliche Statistik über die Leistungen der Bücherei. Sie können sich auch zwischenzeitlich über die Büchereiarbeit informieren. Haushalt und Kasse werden jährlich von einem Vertreter der Gemeinde und der katholischen Kirchenstiftung geprüft.

§ 12
Wenn im Zuge der gemeindlichen Gebietsreform oder der kirchlichen Raumplanung oder aus anderer Ursache einer der Vertragspartner seine rechtliche Existenz verliert, dann hat der jeweilige Rechtsnachfolger die Literaturversorgung im Raum Steingaden im Sinne des Vertrages zu gewährleisten. Entsprechendes gilt bei Vertragsauflösung oder wenn beide Vertragspartner ihren jetzigen rechtlichen Bestand verlieren.

§ 13
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Vertragsdauer sind zunächst zehn Jahre. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor Vertragsablauf gekündigt wird. Im Falle der Vertragsauflösung werden die innerhalb der Vertragsdauer erworbenen Einrichtungsgegenstände und Medien, soweit sie nicht ausgeschieden sind, den Vertragspartnern anteilig nach dem Verhältnis der von ihnen erbrachten Gesamtleistungen zugesprochen.

§ 14
Vertragsänderungen oder -zusätze bedürfen der Schriftform. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.


Steingaden, 22. Mai 2007

 

Für die Gemeinde Steingaden


                       Für die Pfarrkirchenstiftung
St. Johannes Baptist Steingaden

Xaver Wörle
1. Bürgermeister
Günther Bäurle
Pfarrer

 

Anpassung Benutzerordnung 25.5.2018

 

Anpassung Benutzerordnung

24.5.2018

2007 - 2017

10 Jahre

Bücherei im Fohlenhof