Leitlinien

Finanzen
Die Mittel hierzu kommen aus den jährlichen Erträgnissen des Stiftungsvermögens. Diese besteht aus einem Grundstockvermögen und der Zustiftung in etwa gleicher Höhe aus den Überschüssen des Festjahres 1997 anlässlich des 850jährigen Steingadener Klostergründungsjubiläums.
Die Stiftung ist von der Regierung von Oberbayern genehmigt und steht unter ihrer Aufsicht. Sie hat die Anerkennung des Finanzamtes hinsichtlich Steuer- und Spendenbegünstigung.


Form und Zweck
Die Bürgerstiftung Steingaden ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Steingaden, deren Mittel von einem privaten Stifter stammen. Die Stiftung dient gemeinnützigen Zwecken und soll vor allem Kunst, Denkmalpflege, Heimatpflege und Heimatkunde in und für Steingaden fördern.

Aufgaben und Organe
Die Aufgaben der Stiftung werden in einer Satzung geregelt. Sie soll den Gemeinsinn und das ehrenamtliche Engagement der Bürger stärken und fördern.
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand sowie ein beratendes Kuratorium.

Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht derzeit aus fünf Personen, die vom Stifter berufen wurden und jeweils 5 Jahre bis zur Neuwahl amtieren.
Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens, er berät und beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.

Der Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, die vom Stiftungsrat berufen werden.  Der Vorstand vertritt die Stiftung und führt die Geschäfte, insbesondere Verwaltung des Stiftungsvermögens und Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates.

Fazit
Die Stiftung will sich allen Bürgern Steingadens in besonderer Weise verbunden fühlen. Sie möchte nach innen die Gemeinschaft stärken und mithelfen, die guten Werte aus der heimatlichen Geschichte und kulturellen Tradition sinnvoll für die Zukunft lebendig zu erhalten. Damit wird sie auch nach außen sichtbar wirken für alle, die nach Steingaden kommen oder diesem Ort und seinen Bürgern verbunden sind.

Spenden und Zustiftungen
Die Stiftung kann Spenden im Rahmen ihrer Aufgaben und für bestimmte Projekte annehmen. Sie kann darüber hinaus Zustiftungen bekommen und dem Vermögen zuführen, so dass sich die jährlichen Ausschüttungen auf diese Weise erhöhen könnten.

 Spendenkonto